Der Pflichtteil ist ein Mittelweg
aus dem gesetzlich zustehenden Erbrecht und der Testierfreiheit des Erblassers.

Das gesetzliche Erben kann etwa durch ein Testament ausgeschlossen werden, dieses kann jedoch nicht den Pflichtteil kürzen.
Der Anspruch des Pflichtteils richtet sich dann gegen den Erben.


Wer kann den Pflichtteil geltend machen?

Nur Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder), Eltern und Ehegatten, wenn Sie gesetzliche Erben geworden wären. Onkel, Tanten oder Großeltern haben hingegen keinen Pflichtteilsrecht.


Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Der Geldanspruch macht die Hälfte des gesetzlichen Erben aus. Da es nur ein Geldanspruch ist, darf ein Pflichtteilsberechtigter nicht mitbestimmen, was mit dem Erbe geschieht.


Kann auch ein Pflichtteil entzogen werden?

Das Gesetz sieht vor, dass man unter gewissen Umständen Personen des Pflichtteils entziehen kann. Dies ist allerdings nicht gesetzlich abschließend geregelt. Die Hürden hierzu sind sehr hoch. Unter welchen Umständen dies möglich ist, ist nach dem Einzelfall zu bestimmen.


Ist es richtig, dass wer ausschlägt, kein Pflichtteil mehr geltend machen kann?

Nein, dass ist nicht für alle Personen richtig. Ehegatten haben ein besonderes Recht, das nach einer Ausschlagung der Pflichtteil geltend gemacht werden kann. Dies ist manchmal sogar sinnvoll, da der Pflichtteil größer sein kann als das Erbe aus einem Testament. Ist eine Person nur mit einem Vermächtnis bedacht, so kann man ausschlagen, damit man sein Pflichtteil noch bekommt.


Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Dieser Anspruch soll Personen, die einen Pflichtteil geltend machen können, schützen. Mindert nämlich der Erblasser zu seinen Lebzeiten sein Vermögen durch Schenkungen, so vermindert er auch den Nachlass. Aus diesem Grunde können Schenkungen aus den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall dem Nachlass hinzugerechnet werden. Neben dem Pflichtteil erhält der Pflichtteilsberechtigte aus dem Nachlass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich aus den Schenkungen der letzten zehn Jahre bemisst.


Was ist der Unterschied zwischen großen und dem kleinen Pflichtteil?

Diesen betrifft nur die Ehegatten. Der große Pflichtteil ist bei einer Zugewinngemeinschaft immer ¼ des Nachlasses. Der kleine Pflichtteil bemisst sich bei der gesetzlichen Erbfolge anhand der weiteren Erben. Dies ist dann auszurechnen.


Kann ein Pflichtteilsanspruch verjähren?

Ja. Die Verjährung tritt nach drei Jahren ein. Vorraussetzung dafür ist, dass der Erbfall und die Beeinträchtigung als gesetzlicher Erbe bekannt ist. Die genaue Berechnung ist aber im Einzelfall vorzunehmen.

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