„Wer sich nicht rührt, wird auch nicht automatisch Erbe.“ 

Falsch!

Ein weit verbreiteter Mythos. Gerade dann wird man Erbe. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Personen von selbst Erbe werden. Möchte ich nicht Erbe werden, so muss das Erbe ausgeschlagen werden. Niemand kann eine Erbschaft aufzwingen. Die Erbschaftserbschlagung wirkt rückwirkend.

Welche Frist gilt für die Erbschaftsausschlagung?

Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis der Erbfolge. Also ab dem Zeitpunkt, wo man weiß, dass ich selber als Erbin in Betracht kommt.


Was ist, wenn die Frist abgelaufen ist?

Dann gilt es, schnell zu reagieren. Unter gewissen Umständen ist dann noch eine Erbschaftsausschlagung möglich. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.


Macht es Sinn, aus taktischen Gründen die Erbschaft auszuschlagen?

Manchmal schlägt ist zweckdienliche, das Erbe auszuschlagen. Als Ehegatte in einer Zugewinngemeinschaft nämlich dann, wenn das gesetzliche Erbe (der Pflichtteil) größer ist, als das, was ein Testament vorsieht. Ferner schlägt wird oft aus taktischen Gründen ausgeschlagen, wenn die Erbfolge bereits feststeht und eine andere gelten soll.

Zum Beispiel kommt auch eine Erbschaftsausschlagung in Betracht, wenn auf Grund eines fehlenden Testamentes viele Erben neben der Tante Erben geworden sind. In solchen Fällen kommt es oft vor, dass die übrigen Erben das Erbe ausschlagen, damit das Vermögen bei der Tante bleibt. Hier ist allerdings eine professionelle Beratung notwendig, um alle Facetten dieser Überlegung zu beleuchten.


Kann auch der Staat die Erbschaft ausschlagen?

Immer, wenn eine Ausschlagung vorgenommen worden ist, werden die nächsten Erben gefragt. Schlagen die allerdings auch aus, so bleibt irgendwann mal nur der Staat übrig. Der Staat darf allerdings nicht ausschlagen.


Können auch Minderjährige die Erbschaft ausschlagen?

Ja, Minderjährige können die Erbschaft ausschlagen. Unter bestimmten Umständen ist grundsätzlich die Genehmigung des Familiengerichts notwendig.

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