Die Zukunft selbst gestalten.

Allgemein bezeichnet der Begriff „Vollmacht“ die Möglichkeit, im Namen und mit Wirkung für einen anderen, den Vollmachtgeber, Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht bedeutet nicht, dass der Bevollmächtigte selbst Inhaber eines Rechtes oder Eigentümer einer Sache wird, sondern nur, dass er für den Vollmachtgeber, gegebenenfalls für dessen Erben tätig wird. Eine Vollmacht kann auf bestimmte Bereiche beschränkt sein, sie kann aber auch als „Generalvollmacht“ fast alle Lebensbereiche umfassen.

Mit der Bezeichnung „Vorsorgevollmacht“ kommt zum Ausdruck, dass man für bestimmte Lebenssituationen Vorsorge treffen will, wenn man zum Beispiel alt oder krank ist. Wenn man diese Einschränkung tatsächlich abgesichert haben wollte, müsste man auf die Vollmacht von verschiedenen zusätzlichen Faktoren wie Arztatteste oder Erklärungen weiterer Personen abhängig machen. Das wiederum schränkt in den meisten Fällen den Gebrauch einer Vollmacht so stark ein, dass sie teilweise unnütz wird. Sie wäre beispielsweise nicht zu gebrauchen, wenn der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten tätig werden lassen will, ohne dass bestimmte Umstände vorliegen. z.B. um sich nur helfen zu lassen.

Um diesen Umständen aus dem Wege zu gehen, werden die Vollmachten zwar weiterhin auch „Vorsorgevollmacht“ genannt, aber trotzdem als „Generalvollmacht“ gestaltet.

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