Der Erbverzicht muss von der Erbausschlagung unterscheiden werden:
Zu Lebzeiten wird verzichtet, nach dem Erbfall wird ausgeschlagen.

Lebt eine Person noch, so kann auf sein Erbe verzichtet werden. Lebt diese Person nicht mehr, so kann sein Erbe nur noch ausgeschlagen werden. Beides dedarf der notariellen Beurkundung. 

Ein Erbverzicht bedeutet, ein Verzicht auf seine Erbenstellung und möglicherweise auch auf sein Pflichtteil.


Kann auch gegen Geld auf sein Erbe verzichtet werden?

Ja, das ist möglich. Dies ist ein gegenseitiger Vertrag und wird auch Abfindungsvertrag genannt. Oft ist es dann sinnvoll, um die Fortführung eines Unternehmens vor späteren Pflichtteilsansprüchen abzusichern.


Gibt es unterschiedliche Arten des Erbverzichtes?

Es gibt drei Arten des Erbverzichtes: Den Erbverzicht, den Pflichtteilsverzicht und den Zuwendungsverzicht. Beim Erbverzicht wird auf die Erbenstellung und auf sein Pflichtteil insgesamt verzichtet. Beim Pflichtteilsverzicht wird nur auf Pflichtteilsansprüche verzichtet. Beim Zuwendungsverzicht wird nur auf bestimmte Zuwendungen, die in einem Testament geregelt werden können, verzichtet.


Welche Wirkung hat der Erbverzicht?

Derjenige der Verzichtet wird rechtlich so behandelt als wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr gelebt hätte. Dies wirkt auch auf seine Kinder und Kindeskinder (Abkömmlinge) aus.


Kann man einen wirksamen Erbverzicht auch wiederaufheben?

Ja, Erbverzichte können aufgehoben werden. Hierzu ist ein Aufhebungsvertrag notwendig, der notariell beurkundet werden muss.


In welcher Form muss der Erbverzicht erklärt werden?

Der Erbverzicht muss in einer notariellen Form erfolgen.


Wie hoch sind die Notarkosten für die Beurkundung eines Erbverzichtes?

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