Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt.

Dies kann sich auch im eigenen Vermögen niederschlagen. Denn ein Erbe bekommt nämlich nicht nur den Gewinn sondern auch alle Schulden. Sollten die Schulden höher sein, so haftet der Erbe grundsätzlich mit seinem eigenen Vermögen. Aus diesem Grunde bietet es sich oft an, das Erbe auszuschlagen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, um die Haftung zu begrenzen. Hier muss das eigene Vermögen mit dem Vermögen aus dem Nachlass getrennt werden. Denn mit dem Todeszeitpunkt wird dieses erst einmal vermischt.

Die Trennung kann nur durch die Anordnung einer Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden.


Was ist ein Nachlassinsolvenzverfahren?

Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren soll eine gerechte Verteilung des überschuldeten Nachlasses ermöglicht werden. Der Erbe haftet über den Nachlass nicht hinaus. Die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahren sollte allerdings im Einzelfall abgesprochen werden, ob nicht eine Ausschlagung oder die Beantragung einer Nachlassverwaltung sinnvoller ist.


Was kann ich als Erbe bei drohender Überschuldung des Nachlasses machen?

Es ist anzuraten, rechtzeitig sich ein Überblick über das Erbe zu verschaffen. Denn ein einmal angenommenes Erbe ist wieder schwer auszuschlagen. Es besteht die Möglichkeit, sich einem Aufgebotsverfahren zu bedienen. Dieser wird auf Antrag durch das Nachlassgericht eingeleitet. Mit dem Aufgebotsverfahren werden Gläubiger aufgefordert, bis zu einem gewissen Zeitpunkt ihre Ansprüche ähnlich wie im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

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