Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll,
wenn ich entscheidungsunfähig bin.

Eine Patientenverfügung ist eine Erklärung einer Person, wie diese in bestimmten krankheits- oder unfallbedingten - meistens lebensbedrohlichen - Situationen von Ärzten und Pflegepersonal behandelt werden will. Dies kann pauschal erklärt werden oder auch sehr detailliert. Eventuell nimmt man bei der Formulierung die Hilfe eines Arztes in Anspruch. Die Einstellung zu den Fragen kann sich im Laufe der Zeit ändern, so dass die Überprüfung des Textes von Zeit zu Zeit ratsam ist.

In der Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter angewiesen werden, eine solche Patientenverfügung zu beachten. Dabei kann bestimmt werden, dass die Verfügung auch dem behandelnden Arzt gezeigt werden soll, damit dieser den Willen aus der Patientenverfügung direkt erkennt. 

Patientenverfüungen müssen schriftlich verfasst werden.

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Leitfaden zur Patientenverfügung entwickelt:

Leitfaden zur Patientenverfügung des BMJ

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