Auch Generalbevollmächtigte können Grenzen bekommen.

Eine Generalvollmacht ist so umfassend, dass theoretisch keine Einschränkungen hat. Um eine Vollmacht möglichst umfassend wirksam werden zu lassen, werden Vorsorgevollmachten meistens in Form einer Generalvollmacht gestaltet.

Soll die Vollmacht auch die Belastung oder den Verkauf von Grundstücken umfassen, so ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig.

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